Bei der Schwangerschaftsvorsorge überprüft der Frauenarzt/die Frauenärztin oder die Hebamme regelmäßig den Entwicklungsstand des Kindes und den Gesundheitszustand der werdenden Mutter. Erfahren Sie hier welche Untersuchungen durchgeführt werden.
Ab wann? | Erste Untersuchung: zwischen der 5. und 7. SSW |
Mutterschutz | 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt |
Untersuchungen | u.a. Beratung, Abstriche, Ultraschall, Blutuntersuchungen, CTG, Blutdruckmessung, Kontrolle des Gewichts, Ausstellung des Mutterpass |
Pränataldiagnostik | u.a. Nackentransparenz-Test, Hochauflösende Ultraschall, Genetische Bluttests auf Chromosomen-Abweichungen, Fruchtwasseruntersuchung |
Die Schwangerschaftsvorsorge beschreibt sämtliche Untersuchungen beim Frauenarzt in der Schwangerschaft. Zur Schwangerschaftsvorsorge zählen z.B. regelmäßige Ultraschall-Untersuchungen, aber auch bestimmte Testabstriche, z.B. auf Röteln oder Chlamydien.
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Für eine werdende Mutter ist die Schwangerschaft eine Zeit voller Veränderungen. Das Kind durchläuft im Mutterleib einen komplexen Entwicklungsprozess, der kontinuierlich überwacht werden sollte. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge überprüft der Frauenarzt oder die Hebamme regelmäßig den Entwicklungsstand des Kindes. Gesundheitliche Probleme können auf diese Weise frühzeitig entdeckt und behandelt werden.
In Deutschland haben Schwangere gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle planmäßigen Untersuchungen und für die medizinische Beratung. Wenn die Schwangere Sozialleistungen bezieht, trägt das Sozialamt die Kosten.
Die Schwangerschaftsvorsorge zielt darauf ab, die werdende Mutter vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Entbindung und darüber hinaus medizinisch zu begleiten. Sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde, kann bereits der Termin zur ersten Vorsorgeuntersuchung gemacht werden. Die Erstuntersuchung findet im Idealfall zwischen der 5. und 7. Schwangerschaftswoche statt. Danach folgen weitere Routineuntersuchungen in festgelegten Intervallen.
Die Erstuntersuchung ist für Mutter und Kind aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen führt der Frauenarzt einen allgemeinen Gesundheitscheck durch und erkundigt sich nach möglichen Vorerkrankungen oder Erbkrankheiten. Auf diese Weise kann er gesundheitliche Risikofaktoren frühzeitig erkennen und bei der Behandlung berücksichtigen. Zum anderen erhält die werdende Mutter aber auch eine umfassende Beratung rund um die Schwangerschaft. Der Gynäkologe gibt ihr wichtige Hinweise zum Verhalten und zur Ernährung während der Schwangerschaft.
Viele Frauen glauben, dass für die Schwangerschaftsvorsorge ausschließlich der Frauenarzt oder die Frauenärztin zuständig ist. Die Schwangere hat jedoch ebenfalls die Möglichkeit, sich zu Hause von einer Hebamme betreuen zu lassen. Die Hebamme darf grundsätzlich alle Untersuchungen durchführen, die auch der Frauenarzt anbietet. Einzige Ausnahme sind die Ultraschall-Untersuchungen zu Beginn, Mitte und gegen Ende der Schwangerschaft. Diese darf nur ein Arzt vornehmen.
Falls es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt, verweist die Hebamme die Patientin an ein Krankenhaus oder an den Frauenarzt. Auch eine Hochrisikoschwangerschaft sollte nach Möglichkeit immer direkt durch einen Gynäkologen betreut werden.
Einige Schwangere entscheiden sich für eine gemeinsame Schwangerschaftsvorsorge durch Frauenarzt und Hebamme. Diese Lösung bietet der werdenden Mutter gleich mehrere Vorteile: Sie erhält oftmals eine noch intensivere persönliche Betreuung während der gesamten Schwangerschaft. Zudem lernt sie schon während der Schwangerschaft ihre spätere Geburtshelferin kennen. Der Frauenarzt wiederum steht der werdenden Mutter jederzeit als medizinischer Ansprechpartner zur Seite.
Gemäß den Mutterschaftsrichtlinien hat jede schwangere Frau Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge. Diese beinhaltet die ärztliche Betreuung und Beratung sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung. Zu den gesetzlich garantierten Leistungen zählt ebenfalls das Ausstellen eines Mutterpasses. In diesem werden alle Daten und Untersuchungsergebnisse zur Schwangerschaft festgehalten.
Berufstätige Frauen müssen für die Vorsorgeuntersuchungen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Es darf ihnen dadurch kein Verdienstausfall entstehen. Unmittelbar vor und nach der Geburt hat die Mutter zudem Anspruch auf Mutterschutz, das heißt, sie muss komplett von der Arbeit freigestellt werden. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Auch bei einer Gesundheitsgefahr für Mutter oder Kind während der Schwangerschaft kann der Arzt die Schwangere von der Arbeit freistellen.
Daneben bestehen für Schwangere Einschränkungen in der Arbeitszeit. In der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Früh sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen schwangere Frauen nicht arbeiten. Pro Tag sollte eine schwangere Frau zudem nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten. Die maximale Arbeitszeit innerhalb von zwei Wochen liegt bei 90 Stunden.
Hinzu kommt die Erkennung und Behandlung möglicher Erkrankungen und Gesundheitsrisiken. Die Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge folgen einem festgelegten Schema, sodass eine umfassende und kontinuierliche Überwachung der Schwangerschaft gewährleistet ist.
Zu Beginn der Schwangerschaft finden die Untersuchungen einmal im Monat statt, ab der 32. Woche alle 14 Tage (bei Mehrlingsschwangerschaften oder Risikoschwangerschaften bereits früher). Gegen Ende der Schwangerschaft und besonders nach Überschreiten des Geburtstermins werden die Untersuchungen häufiger durchgeführt. Bei jedem Besuch kontrolliert der Frauenarzt oder die Hebamme wichtige Werte wie etwa Gewicht und Blutdruck der Mutter sowie die Lage des Kindes. Hinzu kommen regelmäßige Ultraschall- und Blutuntersuchungen.
Die Erstuntersuchung gestaltet sich etwas aufwändiger, da der Arzt zunächst eine ausführliche Familien-, Sozial-, Arbeits- und Schwangerschafts-Anamnese erheben muss. Hierbei geht es darum, den allgemeinen Gesundheitszustand der werdenden Mutter festzustellen und mögliche Risikofaktoren oder Vorerkrankungen abzuklären. Außerdem erhält die Schwangere einen Mutterpass, in den alle Daten bezüglich der Schwangerschaft eingetragen werden.
Alle Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vollständig übernommen. Das Gleiche gilt für die Behandlung gesundheitlicher Probleme, die während der Schwangerschaft auftreten. Die Pränataldiagnostik zählt hingegen überwiegend zu den sogenannten IGel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen). So muss die Patientin beispielsweise für das Ersttrimester-Screening, den Toxoplasmose-Test und für außerplanmäßige Ultraschall-Untersuchungen selber zahlen. Ob solche Zusatzleistungen im Einzelfall sinnvoll sind, sollte immer mit dem Frauenarzt abgeklärt werden.
Während der Schwangerschaft finden planmäßig drei Ultraschall-Untersuchungen statt. Sie dienen dazu, die Entwicklung des Kindes und den Schwangerschaftsverlauf zu überprüfen. Anhand des Ultraschalls kann der Arzt das genaue Gestationsalter (Schwangerschaftsdauer/Tragzeit) festlegen, frühzeitig eine Mehrlingsschwangerschaft feststellen, die somatische Entwicklung des Kindes kontrollieren sowie nach auffälligen Merkmalen suchen.
Die erste Ultraschall-Untersuchung findet in der Regel um die 10. Schwangerschaftswoche statt (8+0 bis 11+6 SSW).
Es folgen weitere Ultraschalluntersuchungen um die 20. (18+0 bis 21+6 SSW) und die 30. Schwangerschaftswoche (27+0 bis 31+6 SSW).
Bei der letzten Untersuchung überprüft der Arzt unter anderem, ob das Kind in einer günstigen Geburtsposition liegt und überprüft den Entwicklungsstand des Kindes.
Beim Vaginalabstrich entnimmt der Arzt eine Probe der Scheidenschleimhaut und untersucht sie mikroskopisch. Der Abstrich gibt Aufschluss über eine mögliche Infektion im Vaginalbereich. Bleibt eine solche Infektion unbehandelt, kann es zu einer Frühgeburt kommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kind bei der Geburt ebenfalls infiziert wird (bspw. bei einer Chlamydien-Infektion).
Während der Schwangerschaft nimmt der Arzt regelmäßig Blutproben, um Infektionskrankheiten und andere Erkrankungen auszuschließen. Diese könnten für das Kind schwerwiegende Folgen haben und sogar lebensbedrohlich sein, zum Beispiel im Fall einer Diabetes- oder Röteln-Erkrankung.
Darüber hinaus liefern die Blutwerte Aufschluss über den allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren. Der Arzt kann gegebenenfalls gezielte Hinweise zur Ernährung geben. Außerdem überprüft er, ob zwischen Mutter und Kind eine Blutgruppenunverträglichkeit besteht. In diesem Fall werden Antikörper verabreicht, um Komplikationen vorzubeugen.
Mithilfe des CTGs kann der Frauenarzt die Herzschlagfrequenz des Kindes, die Kindsbewegungen und die Wehentätigkeit der Mutter aufzeichnen. Der Kardiotokograph wird daher auch “Wehenschreiber” genannt. Bei der Geburt kontrolliert der Arzt den Zustand des Kindes über das CTG. Auch vorzeitige Wehen lassen sich auf diese Weise erkennen.
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft beginnen die CTG-Untersuchungen etwa ab der 28. Schwangerschaftswoche. In Einzelfällen kann der Arzt aber auch schon um die 25. Woche oder sogar noch früher ein CTG durchführen. Das kann beispielsweise bei Komplikationen, bei vorzeitiger Wehentätigkeit oder einer Risikoschwangerschaft der Fall sein.
Im Mutterpass werden alle Daten rund um die Schwangerschaft festgehalten. Dazu zählen zum einen die erfolgten Untersuchungen und Befunde, aber auch Daten wie Lage, Gewicht und Größe des Kindes. Außerdem trägt der Arzt den voraussichtlichen Geburtstermin in den Pass ein.
Der Mutterpass ist wichtig, um in Notfällen eine schnelle und angemessene Versorgung zu gewährleisten. Der behandelnde Arzt erhält alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand von Mutter und Kind auf einen Blick. Aus diesem Grund sollte der Mutterpass nach Möglichkeit ständig mitgeführt werden. Bei einer erneuten Schwangerschaft liefert der Mutterpass ebenfalls wertvolle Informationen.
Bei der Schwangerschaftsvorsorge und der Pränataldiagnostik handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahren. Die Schwangerschaftsvorsorge zielt im Wesentlichen darauf ab, die Schwangerschaft medizinisch zu überwachen und zu begleiten. Sie folgt einem festgelegten Schema und umfasst eine Anzahl an planmäßigen Routineuntersuchungen.
Bei der Pränataldiagnostik geht es hingegen darum, Erbkrankheiten oder Behinderungen des Kindes frühzeitig zu entdecken. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bereits ein bekanntes Risiko vorliegt - zum Beispiel eine Häufung von Krankheitsfällen in der Familie. Die Untersuchungen zur Pränataldiagnostik zählen nicht zur normalen Schwangerschaftsvorsorge. Die Kosten müssen daher in der Regel selbst getragen werden. Ob und in welchem Umfang Untersuchungen zur Pränataldiagnostik sinnvoll sind, sollte im Vorfeld mit dem Frauenarzt besprochen werden.
Auch bei den medizinischen Möglichkeiten der Schwangerschaftsvorsorge und Pränataldiagnostik gibt es Unterschiede. Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist es, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Bei der Pränataldiagnostik geht es hingegen erstrangig darum, Fehlbildungen und schwere Erkrankungen überhaupt festzustellen. Nicht immer können diese erfolgreich medizinisch behandelt werden. Für die werdenden Eltern bietet die Pränataldiagnostik jedoch die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld mit angeborenen Gesundheitsschäden auseinanderzusetzen. Sie können sich gezielt auf die Zeit nach der Geburt vorbereiten oder sich in schweren Fällen gar für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Nicht invasive Methoden:
Invasive Methoden:
Sobald die Schwangerschaft feststeht, kann der Geburtstermin anhand der letzten Regelblutung berechnet werden. Wenn der genaue Zeitpunkt der Empfängnis bekannt ist, lässt er sich auch hiernach bestimmen. Der errechnete Zeitpunkt stellt jedoch lediglich einen Anhaltspunkt dar. Ein Großteil aller Kinder wird in einem Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach dem errechneten Termin geboren, nur 4 % erblicken am errechneten Geburtstermin das Licht der Welt.
Um den Geburtstermin anhand der Regelblutung zu bestimmen, wird vom Anfangstag der letzten Blutung gerechnet: minus 3 Monate plus 7 Tage plus 1 Jahr.
Diese Regel gilt nur bei einer regelmäßig eintretenden Regelblutung von 28 Tagen. Dauert die Blutung länger oder kürzer an, müssen entsprechend viele Tage hinzugezählt oder abgezogen werden.
Soll der Geburtstermin nach dem Zeitpunkt der Empfängnis bestimmt werden, gilt die Regel: minus 3 Monate minus 7 Tage plus 1 Jahr.
Anhand eines Schwangerschaftskalenders kann der voraussichtliche Geburtstermin auch automatisch berechnet werden. Dies ist in jeder frauenärztlichen Praxis möglich. Viele Frauenärzte bieten Ihren Patientinnen auch einen Online-Kalender zur Berechnung des Geburtstermins an.
Nach der Geburt geht die Betreuung von Mutter und Kind lückenlos weiter. Die Nachsorge umfasst regelmäßige Untersuchungen durch den Frauenarzt sowie die Betreuung durch die Hebamme. Aufgabe der Hebamme ist es, den Gesundheitszustand des Kindes zu überprüfen und der Mutter bei allen Fragen und Problemen zur Seite zu stehen, beispielsweise beim Stillen.
Der Frauenarzt / die Frauenärztin hingegen überwacht die Rückbildung der Gebärmutter sowie möglicher Geburtswunden und Kaiserschnittnarben, Urin wird untersucht und ein Eisenmangel ausgeschlossen. Die Wöchnerin bekommt eine ausführliche Beratung hinsichtlich Verhütung. Falls nach der Geburt gesundheitliche Probleme auftreten, steht der Frauenarzt / die Frauenärztin der Mutter als medizinischer Ansprechpartner zur Seite.
Priv. Doz. Dr. med. univ. Maximilian Franz
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in München
Menzelstr. 4
81679 München
die diese Behandlung anbieten:
Dr. med. Elizabeta Hempel
Priv. Doz. Dr. med. univ. Maximilian Franz
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